wobrazowe pšawa a spěchowanje

Am 2. Juni 2025 fand im Stadtmuseum Cottbus/Chóśebuz das dritte Treffen der Marketingworkshopreihe statt. Im Fokus stand dieses Mal das Thema Urheberrecht und Nutzungsrechte – ein Bereich, der im musealen Arbeitsalltag zunehmend an Relevanz gewinnt. Besonders bei der Verwendung von Fotografien und Abbildungen für Werbezwecke sowie der öffentlichen Darstellung von Objekten aus der eigenen Sammlung ist rechtliche Sicherheit essenziell.

Referent war Dr. Arne Lindemann, Geschäftsführer des Museumsverbandes des Landes Brandenburg e.V., der in zwei Vorträgen Basiswissen zu urheberrechtlichen Grundlagen und der Anwendung von Creative-Commons-Lizenzen im Museumsalltag vermittelte. Der Museumsverband bietet regelmäßig praxisorientierte Weiterbildungsformate zu solchen Themen an – sowohl vor Ort als auch online – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Museumsarbeit im Land.

Die öffentliche Sichtbarkeit eines Museums beeinflusst maßgeblich seine Wahrnehmung in der Gesellschaft – und damit auch seine Besucherzahlen. Gutes Marketing beginnt mit der Auswahl geeigneter Bilder: Sie transportieren Inhalte, wecken Emotionen und stellen einen ersten Kontakt zum Publikum her. Umso wichtiger ist es, dass dabei auch rechtlich alles korrekt gehandhabt wird. Denn Bildnutzung im öffentlichen Raum ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch der rechtlichen Verantwortung.

Im ersten Teil des Workshops ging es um grundlegende Aspekte des Urheber- und Nutzungsrechts im musealen Kontext, welche Arten von Objekten als urheberrechtlich geschützte Werke gelten, wie lange der Schutz besteht und in welchen Fällen Werke als gemeinfrei genutzt werden dürfen. Wichtige Inhalte waren zudem:

  • Regelungen zur Digitalisierung von Objekten der eigenen Sammlung
  • Umgang mit Reproduktionen und deren Veröffentlichung
  • Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild
  • Umgang mit KI-generierten Bildern im Marketing
  • Lizenzmodelle von Creative Commons (CC)

Der zweite Teil des Nachmittags war dem Thema Förderprogramme für Museen in Brandenburg gewidmet. Dr. Arne Lindemann stellte verschiedene Fördermöglichkeiten vor, die Museen im Land offenstehen – sowohl für bauliche Maßnahmen und Sammlungserschließung als auch für Bildungsprojekte, Digitalisierungsvorhaben oder Öffentlichkeitsarbeit.

Im Anschluss ergänzte Sven Vogt vom Lausitzer Museenland die Präsentation durch konkrete Hinweise zu regionalen Fördertöpfen, praktischen Erfahrungen und Tipps aus der Antragspraxis. Dabei wurde deutlich: Fördermittel bieten große Chancen, erfordern aber auch sorgfältige Planung und gute Argumentation. Im Dialog mit den Teilnehmenden entwickelte sich ein offener Erfahrungsaustausch: Welche Fördergeber sind besonders praxisnah? Was sollte man bei der Projektformulierung beachten? Welche Fehler lassen sich vermeiden? Und wie lassen sich gute Projektideen in realisierbare Anträge übersetzen?

Neben Informationen zu konkreten Programmen wurde auch auf die wichtigen Rollen des Museumsverbandes und des Lausitzer Museenlandes hingewiesen, die Beratung, Begleitung und Netzwerkbildung aktiv unterstützen.

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Checkliste Bildrechte

Eigene Aufnahmen

  • Es liegt ein schriftlicher Nutzungsvertrag mit dem beauftragten Fotografen bzw. der Fotografin vor.
  • Für abgebildete Personen liegt jeweils eine schriftliche Einwilligungserklärung vor.
  • Bei Veranstaltungsfotos wurde die Zustimmung der veranstaltenden Institution eingeholt.

Fremde Bilder

  • Für jedes verwendete Bild liegt eine gültige Nutzungslizenz vor. Die jeweiligen Lizenzbedingungen und erlaubten Verwendungsarten sind bekannt.

  • Eine Bearbeitung des Bildes ist – falls erfolgt – lizenziert oder genehmigt.
  • Urheber und Quelle werden korrekt und vollständig angegeben.

  • Lizenzlaufzeiten, Einschränkungen und Nutzungsfristen sind dokumentiert.
  • Generell für alle Werke gilt: 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin/ des Urhebers erlöscht der Urheberschutz. Das Werk ist frei nutzbar.
    (Sollten Sie sich sicher nicht sein, ob die Urheberin/ der Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist: Behandeln Sie das Werk am besten als urheber- und nutzungsrechtlich geschützt.)

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