7. Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg

Bis zum 15. Dezember 2024 können im Land Brandenburg die neuen Mitglieder des Sorben/Wenden-Rats, der politischen Vertretung des der Sorben/Wenden im Brandenburger Landtag, gewählt werden.

Was ist der Sorben/Wenden-Rat?

Der Sorben/Wenden-Rat, offiziell der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg, hat mehrere zentrale Aufgaben. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Sorben/Wenden zu wahren und zu vertreten, wenn im Landtag Brandenburg Themen besprochen werden, die die Rechte dieser Minderheit betreffen. Der Sorben/Wenden-Rat fungiert als beratendes Gremium, das sicherstellt, dass sorbische/wendische Anliegen im parlamentarischen Prozess ausreichend Gehör finden.

Darüber hinaus spielt der Sorben/Wenden-Rat eine wichtige Rolle bei der Förderung und dem Schutz der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache. Er setzt sich für die Bewahrung und Weiterentwicklung der traditionellen Bräuche und der kulturellen Identität der Sorben/Wenden ein. Dies umfasst auch die Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten, die das sorbische/wendische Erbe pflegen und fördern.

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet des Sorben/Wenden-Rats ist die Wahl und Unterstützung der Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk. Diese Stiftung finanziert zahlreiche Institutionen und Projekte, die zur Erhaltung und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache, Kultur und Traditionen beitragen. Der Sorben/Wenden-Rat sorgt somit dafür, dass die Anliegen der Sorben/Wenden in wichtigen Entscheidungsgremien vertreten sind.

Wer kann gewählt werden?

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und zur Wahl des Brandenburger Landtags 2024 berechtigt ist, kann sich als Kandidatin/Kandidat registrieren. Vereine und Verbände, die sich in ihrer Satzung zu sorbischen/wendischen Zielen bekennen, haben weiterhin das Recht bis zu zehn Einzelwahlvorschläge einzureichen.

Demokratie ist nur durch aktive Beteiligung möglich: Bitte sprechen Sie mögliche Kandidatinnen und Kandidaten an! Stichtag: 28. Oktober 2024

Alle Infos dazu auf der Webseite des Wahlausschusses: https://wahl-rasw.de/Registracija-ako-kandidat-Registrierung-als-Bewerber/

Wie wird gewählt?

Jede Person, die an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich zunächst in ein Wählerverzeichnis eintragen. Die Wahlunterlagen werden dann zugesandt. Voraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und die Berechtigung zur Wahl des Brandenburger Landtages 2024.

Demokratie ist nur durch aktive Beteiligung möglich: Bitte tragen Sie sich in das Wählerverzeichnis ein!

Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis: https://wahl-rasw.de/Zapis-ako-wola-Eintrag-in-das-Waehlerverzeichnis/

Wer führt die Wahl durch?

Durchgeführt wir die Wahl durch den Wahlausschuss zur Wahl zum 7. Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg 2024.

Alle Informationen: https://wahl-rasw.de/Startowy-bok-Startseite/

Titelbild: Wahlausschuss zur Wahl zum 7. Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg 2024

Transparenzhinweis: Das beschriebene Projekt oder Ereignis wird und/ oder wurde unabhängig vom Inwertsetzungsprojekt durchgeführt.

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